Ablagerung nur mit Genehmigung der Gemeinde
Schlüsselvergabe im Rathaus.
Es darf nur unbelasteter Erdaushub zur Ablagerung gebracht werden.
Folgende Materialien dürfen nicht abgelagert werden:
- Bauschutt und Bauabbruch
- Gartenabfälle
- Straßenaufbruch und Straßenkehricht
- Haus-, Sperr- oder Sondermülll
Bei widerrechtlicher Ablagerung muss der Anlieferer diese Abfälle auf eigene Kosten den hierführ zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen zuführen.
Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld belegt werden.