Ver- / Entsorgung

Erdaushubdeponie Vorra

Hausanschrift:Kalkofen 91247 Vorra

 

Ablagerung nur mit Genehmigung der Gemeinde

Schlüsselvergabe im Rathaus.

 

Es darf nur unbelasteter Erdaushub zur Ablagerung gebracht werden.

 

Folgende Materialien dürfen nicht abgelagert werden:

 

- Bauschutt und Bauabbruch

- Gartenabfälle

- Straßenaufbruch und Straßenkehricht

- Haus-, Sperr- oder Sondermülll

 

Bei widerrechtlicher Ablagerung muss der Anlieferer diese Abfälle auf eigene Kosten den hierführ zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen zuführen.

 

Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld belegt werden.

 

 

Hier finden Sie eine Anfahrtsskizze: