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 Ablagerung nur mit Genehmigung der Gemeinde
 Schlüsselvergabe im Rathaus.
  
 Es darf nur unbelasteter Erdaushub zur Ablagerung gebracht werden.
  
 Folgende Materialien dürfen nicht abgelagert werden:
  
 - Bauschutt und Bauabbruch
 - Gartenabfälle
 - Straßenaufbruch und Straßenkehricht
 - Haus-, Sperr- oder Sondermülll
  
 Bei widerrechtlicher Ablagerung muss der Anlieferer diese Abfälle auf eigene Kosten den hierführ zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen zuführen.
  
 Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld belegt werden.
  
  
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