Der Gemeinderat der Gemeinde Vorra hat in der Sitzung am 05.12.2023 die Änderung der Wassergebühren und der dazugehörigen Satzung (BGS-WAS) vom 16.10.2023 beschlossen.
Ab dem 01.01.2024 gelten folgende neue Wasser-Gebühren:
Grundgebühr pro Wasserzähler | 85,00€ | (siehe § 10 BGS-WAS) |
Gebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers | 2,05€ | (siehe § 11 Abs. 3 BGS-WAS) |
Hier finden Sie die Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS).
Des Weiteren werden zum 01.01.2024 Änderungen an der Wasserabgesatzung (WAS) der Gemeinde Vorra gültig. Diese wurden ebenfalls vom Gemeinderat am 05.12.2023 beschlossen.
Hier finden Sie die Änderungssatzung der Wasserabgabesatzung (WAS).