Internetbekanntmachung über die Auslegung des Planvorentwurfes im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Neuaufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung für den Ortsteil Alfalter in Vorra.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Vorra beschloss am 14.02.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des rechtskräftigen vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung für den Ortsteil Alfalter

 

Zweckbestimmung: Der vorhabensbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Alfalter“ im OT Alfalter setzt die Bauflächen als „Gewerbegebiet“ im Sinne des § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest.

 

Es wird ein qualifizierter Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung aufgestellt für das Gebiet, das wie folgt umgrenzt ist:

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bauleitplanes umfasst folgende Flurnummern: 370, 369, 365, 283, alle Gemarkung Alfalter.

 

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan wird wie folgt umgrenzt:

 

  • im Norden: durch eine landwirtschaftliche Nutzfläche Flurnummer 371, Gemarkung Alfalter
  • im Süden: durch eine landwirtschaftliche Nutzfläche Flurnummer 365 und 368, Gemarkung Alfalter
  • im Osten: durch einen Wirtschaftsweg Flurnummern 283, Gemarkung Alfalter
  • im Westen: durch eine Landwirtschaftliche Nutzfläche Flurnummer 303, Gemarkung Alfalter

 

Er hat eine Gesamtfläche von ca. 0,35 ha. In diesem Geltungsbereich sind interne Ausgleichsmaßnahmen mit einer Fläche von 740 m² enthalten.

 

Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes, um eine Schreinerei ansiedeln zu können. Das Gebiet ist derzeit im Flächennutzungsplan als Fläche für Gewerbegebiet ausgewiesen.

 

Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind aufgrund § 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauGB bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes als Grundlagen der Abwägung immer zu berücksichtigen und nach §1 Abs. 7 BauGB gerecht abzuwägen. Zwangsläufig gehen mit der Ausweisung eines Gewerbegebietes unvermeidbare Beeinträchtigungen der Schutzgüter einher, die insbesondere im Umweltbericht genauer behandelt werden.

 

Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit

 

vom 20. März 2023 bis einschl. 26. April 2023

 

im Rathaus der Gemeinde Vorra, Stöppacher Str. 1 91247 Vorra öffentlich aus. Die Öffentlichkeit kann sich während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der genannten Frist zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern.

 

Sie können die Unterlagen auch über folgende Links einsehen:

 

Bebauungsplan Vorentwurf

Bebauungsplan Vorhabens- und Erschließungsplan

Bebauungsplan Begründung

 

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Gemeinde Vorra, 08.03.2023