Endspurt - Abgabe Grundsteuererklärungen

Grundsteuerreform

Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümer*innen (Stichtag 1. Januar 2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben.

 

Die Grundsteuererklärungen können Sie entweder elektronisch über ELSTER - Ihr Online Finanzamt unter www.elster.de oder auf Papier abgeben. Die Vordrucke stehen Ihnen im Internet, bei uns im Finanzamt Hersbruck, Amberger Straße 76, 91217 Hersbruck oder bei Ihrer Kommune zur Verfügung.

 

Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit vor Ausfüllen der Formulare die Video-Ausfüllanleitungen unter www.grundsteuer.bayern.de – die Videos dauern jeweils nur ca. 15 Min, die Zeit lohnt sich

 

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