Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
- Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 8 "Sonderbaugebiet Bauhof“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.07.2024 die Entwürfe des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. 8 "Sonderbaugebiet Bauhof“ sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst Teilflächen der Fl.Nrn. 1352, 1353/1, 1353/2 und 1354, jeweils Gemarkung Hartenstein. Er befindet sich nordwestlich vom Hauptort Hartenstein auf dem Gelände der bestehenden Kläranlage. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos). Die externe Ausgleichsfläche befindet sich im Gemeindegebiet Neuhaus a. d. Pegnitz südwestlich von Neuhaus und umfasst eine Teilfläche der gemeindlichen Ökokontofläche Fl.Nr. 56, Gemarkung Rothenbruck.
Die Entwürfe sind einschließlich Begründung und umweltbezogener Informationen in der Zeit
vom 29.07.2024 bis einschließlich 06.09.2024
über die Homepage der Gemeinde unter https://www.hartenstein-mfr.de/bekanntmachung-ueber-die-auslegung-des-planentwurfes-im-rahmen-der-foermlichen-oeffentlichkeitsbeteiligung-nach-3-abs-2-baugb?suche= sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus der Gemeinde Hartenstein (Höflaser Straße 1, 91235 Hartenstein) während der oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Öffnungszeiten des Rathauses
Montag |
08:00 - 12:00 Uhr |
13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr |
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Mittwoch |
08:00 - 12:00 Uhr |
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Donnerstag |
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14:00 - 18:30 Uhr |
Freitag |
08:00 - 12:00 Uhr |
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Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch in der Verwaltung der Gemeinde abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:
- Grünordnungsplan (in Bebauungsplan integriert) sowie Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes
- Umweltbericht zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung
- Alternativenprüfung (im Anhang der Flächennutzungsplan-Änderung)
- Schalltechnische Untersuchung, IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, 23.13955-b01 vom 17.10.2023
- Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen)
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht ist.
Hartenstein, 19.07.2024
Hannes Loos
Erster Bürgermeister
Unterlagen zur förmlichen Beteiligung bezüglich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den neuen Bauhof der Gemeinde Hartenstein im Parallelverfahren: