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Verwaltungsgemeinschaft Velden | Online: https://www.vgvelden.de/
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Bei der sog. Selbstauskunft aus dem Melderegister handelt es sich um eine spezielle Ausformung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Er wird in den Ausnahmefällen nach § 11 des Bundesmeldegesetzes und durch die vorgegebenen Löschfristen im Meldewesen beschränkt.
| Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Florian Meiler | 09152 9291-11 | Erdgeschoss |
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