Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Bauhof

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

  • Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
  • Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 8 "Sonderbaugebiet Bauhof“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartenstein hat in seiner Sitzung vom 06.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. 8 "Sonderbaugebiet Bauhof" sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst Teilflächen der Fl.Nrn. 1352, 1353/1, 1353/2 und 1354, jeweils Gemarkung Hartenstein. Er befindet sich nordwestlich vom Hauptort Hartenstein auf dem Gelände der bestehenden Kläranlage.  

Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

 

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Bauhofs zu schaffen.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.07.2023 außerdem die Vorentwürfe des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 8 "Sonderbaugebiet Bauhof" und der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

Die Vorentwürfe liegen einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

 

17.07.2023 bis einschließlich 18.08.2023

 

im Rathaus der Gemeinde Hartenstein (Höflaser Straße 1, 91235 Hartenstein) während der Öffnungszeiten (Öffnungszeiten ergänzen) oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus.

 

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung     oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Hinweis zum Datenschutz

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt (siehe gesonderte Mustervorlage).

 

Hartenstein, 07.07.2023

 

Hannes Loos

Erster Bürgermeister                          

 

Unterlagen:

 

Hartenstein_Bauhof_Flächennutzungsplan_Änderung_Vorentwurf

Begründung zum Vorentwurf

Bebauungsplan_Hartenstein_Bauhof_Vorentwurf